Firmengeschenke

Originelle Firmengeschenke - Firmenpräsente

B2B Geschenke völlig neu gedacht! Wir von GFF konzipieren und entwickeln gemeinsam mit unseren Kunden ausgefallene und unkonventionelle Firmengeschenke. Du bist auf der Suche nach der passenden Idee oder suchst einen Geschenkelieferanten, welcher deine Vorstellungen umsetzt? Dann kontaktiere uns noch heute!

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Wir entwickeln und produzieren Geschenke mit Logoeindruck

Wissenswertes zu B2B-Versandaktionen hier in der Übersicht!

Steuern sparen beim Schenken? Jep - hier kommt der Trick!

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Steuer-Tipp: Firmengeschenke und die 50-Euro-Freigrenze

Wenn du deinen Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern ein Geschenk machst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von einer steuerlichen Begünstigung profitieren. Die sogenannte Freigrenze von 50 Euro brutto ist hierbei besonders relevant:

  • Der Gesamtwert inklusive Versandkosten und Umsatzsteuer darf 50,00 € nicht übersteigen.
  • Das Geschenk muss ohne Gegenleistung erfolgen – also freiwillig und ohne vertraglichen Zusammenhang.
  • Es muss ein persönlicher Anlass vorliegen (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten).
  • Der Empfänger muss klar dokumentiert sein (z. B. in einer Geschenkliste oder Excel-Datei).
  • Bargeld oder Gutscheine sind in der Regel nicht erlaubt.
  • Die Ausgabe muss betrieblich veranlasst sein und gilt dann als Betriebsausgabe.

Wichtig: Diese Freigrenze gilt pro Empfänger und pro Kalenderjahr. Sobald der Betrag überschritten wird, entfällt die steuerliche Begünstigung komplett – daher lohnt sich eine sorgfältige Planung.

Unser Service: Wir beraten dich gerne bei der Auswahl passender Geschenksets, die Anlass, Budgetgrenze und steuerliche Regeln optimal miteinander vereinen – kreativ, hochwertig und rechtssicher!

Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.